Allgemeine Geschäftsbedingungen

Feichten im Kaunertal, SEPT 2024

Vertragsinhalt

  • Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Bergbahnen ist der Kauf eines gültigen Ticktes. Dieses berechtigt zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Kaunertaler Gletscherstraße, Langlaufloipen, Skitourenpark, Snowpark, etc.).
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es seine Pflicht ist, die FIS-Regeln einzuhalten und sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kunden und den Mitarbeitern der Bergbahnen zu verhalten, insbesondere die körperliche Sicherheit anderer Personen nicht zu gefährden.
  • Ebenso hat der Kunde den Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahnen Folge zu leisten, da diese der Sicherheit der Kunden und der Ordnung des Seilbahnbetriebs dienen.

Ermäßigungen

  • Kinderfreikarte: Kinder unter 6 Jahren sind frei – Beförderung ohne Liftkarte. Kinder unter 8 Jahren erhalten – gegen Vorlage eines Ausweises – eine Freikarte (nicht gültig beim Kauf von Saisonkarten, Verbundkarten bzw. schon ermäßigten Karten).
    Bearbeitungsgebühr 2,00 EUR
  • Gruppenermäßigung: Auf schriftliche Anfrage geben Ihnen gerne die Mitarbeiter der Kaunertaler Gletscherbahnen Auskunft.
  • Skilehrer: Skilehrer erhalten 10% Ermäßigung auf den Normaltarif bei Tages- und Mehrtageskarten (Ausweis mit gültiger internationalen Jahresmarke – IVSI erforderlich) (nicht gültig bei Saisonkarten, Verbundkarte bzw. schon ermäßigten Karten).
  • Versehrtenermäßigung: Kinder-Normaltarif ab einer Invalidität von 60%, Ausweis erforderlich; gilt nicht für Saisonkarten.
  • Kartenvorverkauf ab 15:00 des Vortages an allen Hauptkassen. Benützung der Karte ab 15:00 möglich.
  • Mautgebühr: Besitzer eines gültigen Skipasses bezahlen keine Maut; mitfahrende Nichtskifahrer bezahlen die Personenmaut
  • Pitztal plus: Beim Kauf von Mehrtagesliftkarten (gültig ab der 2-Tagesliftkarte) sind Sie berechtigt an max. einem Tag die Liftanlagen des Pitztaler Gletschers, der Rifflsee Bergbahnen zu nutzen.
  • Skibus: Für die Inhaber eines gültigen Skipasses ist die Fahrt mit dem Skibus kostenlos. Gerne weisen wir darauf hin, dass wir je nach Saisonsaufkommen, verstärkt Skibusse einsetzen. Mitnahme und Sitzplätze können nicht garantiert werden, aus diesem Grund stellen wir ausreichend und kostenlose Parkplätze in unseren Skigebieten zur Verfügung. ACHTUNG: Skibus gilt nicht für Schul- und Jugendgruppen und Gruppen mit mehr als 10 Personen.

Skipassinfo von A – Z

  • Betriebseinstellung u. –störungen, reduzierter Betrieb: Die Nichtausnützung des Skipasses wegen Schlechtwetter, Lawinengefahr, Ausfall von Anlagen, Sperrung von Skiabfahrten, unvorhergesehener Abreise usw. ergibt keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Die Pistenbenützung erfolgt auf eigene Gefahr. Änderungen von Betriebszeiten aufgrund der Schneelage vorbehalten.
  • Gerne weisen wir darauf hin, dass die Nutzung der Saison- bzw. Jahreskarte an die Einhaltung der jeweils gültigen und zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben geknüpft ist, dass sich diese Vorgaben jederzeit ändern können und dass diese Nutzung daher für Sie allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte.
  • Ermäßigte Karten: Für den Bezug einer ermäßigten Karte (Kinder, Jugend und Behinderte) ist ohne Ausnahme ein Lichtbildausweis erforderlich. Auf ermäßigte Karten gibt es keine weiteren Ermäßigungen.
  • Ticketsystem:
    a) Die Ausgabe der Ticktes erfolgt auf einem berührungslosen Datenträger (Keine Pfandkarte). Die Datenträger sind wiederverwendbar und wiederaufladbar. Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung können die Datenträger bei uns an den Kassen oder in den dafür vorgesehenen Briefkästen für die Wiederverwertung retourgegeben werden.
    b) Beim Kauf werden, je nach Kartentyp, Vor- & Nachnamen, Geburtsdatum sowie ein Lichtbild mittels digitaler Kamera erfasst.
    c) Dieser Datenträger darf nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragen werden.
    Die Kartenkontrolle erfolgt elektronisch an allen Zubringerbahnen, sowie an Anlagen im Skigebiet. Einzelfahrten für Nichtskifahrer werden als Bon mit QR-Code ausgegeben und müssen an den speziell dafür vorgesehenen Lesestationen gescannt werden.
  • Onlinekauf:
    Die Online-Bestellung des Kunden setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie das ausdrückliche Anerkennen der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum Beförderungsausschluss führen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Namen, Wohnanschrift, E-Mailadresse) unverzüglich bekanntzugeben.
  • Missbrauch, Umtausch und Verlängerung: Im Skigebiet werden laufend Kontrollen durchgeführt. Über entsprechende Aufforderung der Mitarbeiter der Bergbahnen sind das Ticket und allfällige Nachweise für eine Ermäßigung vorzuzeigen Die Skipässe unterliegen einem Zugangskontrollsystem mit Fotokontrolle. Hier werden bei den Drehkreuzen fallweise Fotos der Gäste angefertigt, welche Stichprobenartig von unserem Personal mit den Vergleichsfotos abgeglichen werden. Die Fotos werden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht.
  • Die Skipässe sind personenbezogen und nicht übertragbar. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug zur Folge und wird mit dem dreifachen Skipasstarif bestraft. Bei einer missbräuchlichen Verwendung bleibt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind – die Erstattung einer Anzeige vorbehalten
  • Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass und die Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Parken: das Parken auf all unseren Parkplätzen ist kostenlos!
  • Pistenrettung: Pistenrettungseinsätze werden von uns verrechnet und sind bar zu bezahlen.
  • Rückvergütung bei Skiunfällen: Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen möglich und gilt nicht für Begleitpersonen. Die Berechnung der nicht genützten Tage erfolgt ab dem Tag der Deponierung des Skipasses und nicht ab dem Tag des Unfalls. Ein ärztliches Attest eines in der Region ansässigen Arztes ist vorzulegen. Eine Bearbeitungsgebühr wird abgezogen.
  • Skipassverbünde: Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karte berechtigt, werden von selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadensersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet. Bei Jahres- und Saisosnkarten werden die persönlichen Daten bis auf Widerruf gespeichert.
  • Verlust: Die verlorene Liftkarte wird nur bei Vorlage des Sperrnummernbeleges (Kassabons) und gegen Aufzahlung einer Bearbeitungsgebühr ersetzt.
  • Wahlskipass: z. Bsp. 6 in 7 bedeutet, dass Sie innerhalb von 7 Tagen 6 Tage Skifahren können. Auf Ihrem Skipass wird der letzte Gültigkeitstag angegeben.

Wichtige Hinweise

  • Betriebszeiten der Anlagen 09.00 – 16.00 Uhr
  • Öffnungszeiten Kassastellen & Mautstelle: Mautstelle/Kassa 07:00-17:00 (täglich, auch sonn- und feiertags), Kassa bei Mittelstation in Fendels und bei der Talstation in Ried: 09:00-16:00 (während der Winter- und Sommerbetriebszeiten der Fendler Bergbahnen). Wir bitten Sie zu beachten, dass Liftkarten oder Mautkarten für den Gletscher bzw. die Gletscherstraße NUR an der Mautstelle/Kassa im Tal erhältlich sind.
  • Zahlungsmöglichkeiten: Bargeld, Bankomatkarte (Maestro) und Kreditkarten (Visa, Master Card, American Express)
  • Saisonbeginn und Ende je nach Schneelage; www.kaunertaler-gletscher.at
  • Preisänderung, Irrtum vorbehalten; alle Preise inkl. MWSt. Für den Kauf von Skipässen gelten die AGB – Gerichtsstand Innsbruck
  • Haftungsausschluss: Die Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH haften – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Vertragspartner der Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH nicht rechnen konnte.
  • Weidevieh: Die gesamte Kaunertaler Gletscherstraß, sowie sämtliche Haltemöglichkeiten entlang der Straße liegen im Weidegebiet. Die Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen (insbesondere Fahrzeugbeschädigungen) durch Weidevieh. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für geparkte Fahrzeuge, unabhängig ob diese auf gekennzeichneten Parkplätzen oder entlang der Kaunertaler Gletscherstraße abgestellt sind.
  • AGB‘s: Mit dem Kauf des Skipasses er teilt der Gast seine Einwilligung zu den AGBs.

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Kaunertaler Gletscher Weihnachtsgewinnspiel – Gewinne ein Wochenende für zwei Personen inkl. Skipass im Kaunertal

Der Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH, Gletscherstraße 240, 6524 Kaunertal, Österreich. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel werden die folgenden Bedingungen automatisch akzeptiert:

  • Dieses Gewinnspiel wird nicht von Meta gesponsert oder verwaltet und steht nicht mit diesen in Verbindung. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel bestätigen Sie, dass Sie keine Rechte gegenüber Instagram oder Facebook in Bezug auf dieses Gewinnspiel haben.
  • Um an diesem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Beitrag geliked, eine zweite Person in den Kommentaren markiert sein. Sollte dies nicht zutreffen, wird der betreffende Beitrag nicht berücksichtigt.
  • Die Teilnahme ist nur natürlichen Personen ab 18 Jahren gestattet.
  • Das Gewinnspiel dauert vom 24. Dezember 2023 bis 01. Januar 2024.
  • Der KGB behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

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